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   BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69   

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https://dejure.org/1969,1070
BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69 (https://dejure.org/1969,1070)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1969 - IV B 61.69 (https://dejure.org/1969,1070)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1969 - IV B 61.69 (https://dejure.org/1969,1070)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Baugenehmigung für eine das zulässige Maß der baulichen Nutzung überschreitende Garage - Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung - Bestandsschutz für funktionslose Bestandteile eines Gebäudes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1970, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66

    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69
    Selbst wenn ihnen ebenfalls ein Bestandsschutz zukommen sollte, würde sich daraus nur - wie beim Bestandsschutz allgemein (vgl. die Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 16.66 - in BVerwGE 25, 161 [162 f.] und vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [343 f.]) - das Recht ergeben, das Vorhandene zu halten und zu nutzen.
  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - (BVerwGE 3, 351) ab.
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69
    Selbst wenn ihnen ebenfalls ein Bestandsschutz zukommen sollte, würde sich daraus nur - wie beim Bestandsschutz allgemein (vgl. die Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 16.66 - in BVerwGE 25, 161 [162 f.] und vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [343 f.]) - das Recht ergeben, das Vorhandene zu halten und zu nutzen.
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69
    Daß die Vorschriften der Baunutzungsverordnung für die durch § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG übergeleiteten Pläne nicht gelten, hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. insbesondere das Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - in BVerwGE 26, 103 [105 f.]).
  • BVerwG, 30.06.1969 - IV CB 18.69

    Bestandsschutz für ein neues Gebäude unter Verwendung von Bestandteilen eines als

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69
    In jedem Falle genießen Bestandteile eines Gebäudes, die ihre Funktion als Teil eines Gebäudes noch nicht oder nicht mehr erfüllen, - wenn überhaupt (vgl. Beschluß vom 7. Mai 1968 - BVerwG IV B 110.67 - [S. 3]) - keinen Bestandsschutz, der die Herstellung bzw. Wiederherstellung des gesamten Gebäudes rechtfertigte (Beschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV CB 18.69 -).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 63.67

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen den Bau von Garagen im Wohngebiet

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69
    Dieses Vorbringen läuft letztlich nur wiederum auf die Forderung eines Bestandsschutzes hinaus, der, wie dargelegt, dem Kläger nicht zusteht (vgl. dazu auch den Beschluß vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - [S. 2 f.] sowie das Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 63.67 - [S. 16 f.]).
  • BVerwG, 24.11.1967 - IV B 6.67

    Objektive Verhältnisse eines Grundstückes als Kriterien für die Bestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69
    Dieses Vorbringen läuft letztlich nur wiederum auf die Forderung eines Bestandsschutzes hinaus, der, wie dargelegt, dem Kläger nicht zusteht (vgl. dazu auch den Beschluß vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - [S. 2 f.] sowie das Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 63.67 - [S. 16 f.]).
  • BVerwG, 07.05.1968 - IV B 110.67

    Beschränkung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Nachprüfung der Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69
    In jedem Falle genießen Bestandteile eines Gebäudes, die ihre Funktion als Teil eines Gebäudes noch nicht oder nicht mehr erfüllen, - wenn überhaupt (vgl. Beschluß vom 7. Mai 1968 - BVerwG IV B 110.67 - [S. 3]) - keinen Bestandsschutz, der die Herstellung bzw. Wiederherstellung des gesamten Gebäudes rechtfertigte (Beschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV CB 18.69 -).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

    Schon deswegen können Bestandteile eines Gebäudes, die ihre Funktion als Teil des Gebäudes noch nicht erfüllen, keinen Bestandsschutz genießen, der - ebensowenig wie die Wiederherstellung eines seiner früheren Funktion nicht mehr dienenden Gebäudes (Beschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV CB 18.69 - in BauR 1970, 96 [97]) - (erst recht nicht) die erstmalige Herstellung eines nur teilweise errichteten Gebäudes rechtfertigen würde (Beschluß vom 9. Juli 1969 - BVerwG IV B 61.69 - in BauR 1970, 97).
  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65

    Verpflichtung zum Abbruch einer Lehmfachwerkscheune - Umfang der

    Der Bestandsschutz erstreckt sich nur auf das vorhandene Gebäude für die Dauer seines Bestandes; er deckt ebensowenig seine Ersetzung durch ein neues Gebäude, sei es gleichen oder kleineren Umfanges (vgl.Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 63.68 - [NJW 1970, 346];Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 36, 296 [301]) wie den Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes aus seinen noch vorhandenen Resten oder die Vollendung eines begonnenen Bauwerks, von dem einzelne Teile Bestandsschutz erlangt haben (vgl. die unveröffentlichtenBeschlüsse vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV CB 18.69 - undvom 9. Juli 1969 - BVerwG IV B 61.69 -).
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